
Das körperschaftsteuerliche Optionsmodell
Durch das Optionsmodell nach § 1a KStG ist für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet worden, auf unwiderruflichen Antrag die Besteuerung nach dem Trennungsprinzip zu wählen. Die Ausübung dieses Wahlrechts führt ohne zivilrechtlichen Formwechsel zu einer Gleichstellung der Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft für ertragsteuerliche Zwecke. Was dies noch weiter bedeutet, welche Vor- und Nachteile dieses Modell hat und an welcher Stelle es noch Anpassungen bedarf, wollen wir heute besprechen. Daher sind heute bei mir zu Gast: Prof. Dr. Joachim Schiffers und Paul Forst, beide Partner bei Grant Thornton in Düsseldorf.
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