ESG-Experten in Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat: von der Kür zur Pflicht?
Shownotes
„Der Fisch stinkt vom Kopf her“. Diese Metapher könnte, wenn man es mal überspitzt formuliert, auch für die Sustainable Corporate Governance gelten, also die nachhaltige Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Daher steht im Zentrum der aktuellen Reformdiskussionen rund um ESG – also Environment, Social und Governance – auch im Wesentlichen die Geschäftsleitung und deren Überwachungsorgan und die Frage, wie man auf den obersten Leitungs- und Kontrollebenen im Unternehmen mehr Gespür für das Thema verankern kann. Mit anderen Worten: muss die Besetzung, die Art und Arbeitsweise der Organe in Unternehmen bestimmten ESG-Anforderungen angepasst werden? Und wenn ja, wie? Hierbei geht es um die Geschäftsleitung, etwa indem man einen „Chief Sustainability Officers“ einsetzt. Aber es geht auch um den Aufsichtsrat und hier gleich doppelt, und zwar mit „Sustainability Experts“ und einem Nachhaltigkeitsausschuss. Dazu kommt die weitere Option, einen Beirat als zusätzliches Organ einzurichten, der sich mit ESG-Themen befasst. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Prof. Dr. Daniel Graewe.
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