Fragen und Antworten zum Körperschaftsteuer-Optionsmodell 2022

Shownotes

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Besteuerung entsprechend einer Kapitalgesellschaft – per Option – eröffnet. Regelmäßig werfen Neuregelungen Anwendungsfragen auf. So ist es auch beim Optionsmodell. Es ist nicht verwunderlich, dass auch nach Veröffentlichung eines BMF-Schreibens (vom 10.11.2021), Zweifelsfragen offengeblieben sind. Worauf müssen die Steuerpflichtigen bei der Antragstellung besonders achten? Wir haben bei StBin Dr. Katrin Dorn und RA/StB Dr. Morten Dibbert nachgefragt.

+++ Mehr zum Thema „Körperschaftsteuer-Optionsmodell!“ finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.

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