Unternehmensstrafrecht ante portas

Shownotes

Für Straftaten von Leitungspersonen sowie von Mitarbeitern, die durch Aufsichtspflichtverletzungen von Leitungspersonen ermöglicht werden, können Unternehmen in Deutschland derzeit nur auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes belangt werden. Ein darüber hinausgehendes Unternehmensstrafrecht, bei dem das Unternehmen selbst Strafrechtssubjekt ist und sich in einem Sanktionsverfahren vor den Strafgerichten verteidigen muss, kennt das deutsche Recht nicht. Nach dem erklärten Willen der Regierungskoalition soll sich dies nun ändern: Hierzu hat die Bundesregierung bereits im Juni dieses Jahres den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ – auch bekannt unter dem Namen „Verbandssanktionengesetz“ – beschlossen und veröffentlicht. Doch für welche Unternehmen wird das geplante Unternehmensstrafrecht nach derzeitigem Stand relevant werden und wann wird das Verbandssanktionengesetz voraussichtlich in Kraft treten? Wir haben bei Dr. Carsten A. Paul nachgefragt.

+++ Mehr zum Thema rund um das Verbandssanktionengesetz finden Sie in unseren Zeitschriften Der Betrieb, Der Konzern und Der Aufsichtsrat.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.