Besondere Anforderungen und Haftungsrisiken für Aufsichtsräte im Krisenfall

Shownotes

Gerade in der Krise eines Unternehmens gibt es für Aufsichtsräte zahlreiche Haftungsrisiken, wenn sie ihren Überwachungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen. Insolvenzverwalter nehmen Aufsichtsräte häufig in Anspruch, um Geld für die Gläubiger zu sichern. Der Fall Wirecard hat dies einmal mehr bestätigt, auch wenn vor dem Landgericht München nur die Klage des Insolvenzverwalters gegen drei ehemalige Vorstände erfolgreich war. Der ebenfalls beklagte ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende wurde hingegen nicht verurteilt. Angesichts steigender Insolvenzahlen und einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollten Aufsichtsräte jedoch genau wissen, auf welche Punkte sie achten sollten und wie sie sich schützen können. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Thomas Dömmecke.

+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.

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