Rückwirkende Rechnungsberichtigung – so funktioniert´s!

Shownotes

Nach nationalem Recht ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Regelmäßig versagt die Finanzverwaltung Unternehmen den Vorsteuerabzug, weil die Rechnungen der leistenden Unternehmer nicht korrekt ausgestellt wurden. Welche Mindestbestandteile muss eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung denn enthalten und ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den ursprünglichen Ausstellungszeitpunkt möglich? Wir haben bei Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt Dr. Jochen Tillmanns nachgefragt.

+++ Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

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