Rückwirkende Rechnungsberichtigung – so funktioniert´s!
Shownotes
Nach nationalem Recht ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Regelmäßig versagt die Finanzverwaltung Unternehmen den Vorsteuerabzug, weil die Rechnungen der leistenden Unternehmer nicht korrekt ausgestellt wurden. Welche Mindestbestandteile muss eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung denn enthalten und ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den ursprünglichen Ausstellungszeitpunkt möglich? Wir haben bei Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt Dr. Jochen Tillmanns nachgefragt.
+++ Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
- Zu den Entwicklungen bei rückwirkender Rechnungsberichtigung vgl. Gastkommentar Tillmanns, DER BETRIEB 2020 Heft 40 S. M4 = DB1343166;
- zu den umsatzsteuerlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 vgl. Prätzler, DB 2020 S. 1977 = DB1342402
- zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vgl. Tillmanns/van Lück, DER KONZERN 2020 = DK1328124.
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