Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – wer ist betroffen und was ist zu tun?

Shownotes

Das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ beschäftigt zurzeit die deutsche Unternehmenslandschaft. Vor dem Hintergrund des European Green Deal und der Zielsetzung, dass Europa bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll, wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene umfangreiche Regelungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte erarbeitet, die in der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom 14. Dezember‘22 verabschiedet wurden. Hinsichtlich der Inhalte der Berichterstattung wurden mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umfangreiche eigenständige Berichtsstandards geschaffen, die die relevanten Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – also ESG – abdecken. Für Deutschland gilt: Die Inhalte der CSRD müssen in deutsches Recht transformiert werden. Hierzu liegt seit dem 24. Juli‘24 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Nach diesen neuen Regelungen müssen in Zukunft viele tausend Unternehmen in Deutschland zum ersten Mal einen solchen Nachhaltigkeitsbericht nach europäischen Vorgaben erstellen. Insgesamt geht man davon aus, dass etwa 15.000 Unternehmen (die kommunalen und öffentlichen nicht mitgerechnet) von der Berichtspflicht betroffen sein werden. Darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Christian Zwirner.

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