Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Prüfung nach der deutschen Umsetzung der CSRD
Shownotes
Nach der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) müssen börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit einer bestimmten Größe einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und ihn prüfen lassen. Eine deutsche Umsetzung der CSRD steht bislang noch aus. Vor einigen Wochen hatte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung veröffentlicht, der bis zum 19. April kommentiert werden konnte. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bald folgen. Die zentralen Inhalte des Referentenentwurfs und eine kritische Betrachtung von ausgewählten Aspekten sollen die Themen vom heutigen Podcast sein. Darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Patrick Velte.
+++ Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Betrieb
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