Urlaubsrückkehrer – Was geht, was nicht?

Shownotes

Die Sommerferien sind in den meisten deutschen Ländern zuende. Die Schulen haben mit besonderen Hygienemaßnahmen den Betrieb wieder aufgenommen. So mancher Reiserückkehrer, aber auch Familienfeiern haben zuletzt zu einem deutlichen Anstieg der Infektionszahlen geführt. Wie kann ein zweiter „Lockdown“ für die Wirtschaft vermieden werden? Können und sollten Unternehmen besondere Vorgaben für Reiserückkehrer machen? Wir haben beim Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard nachgefragt.

+++ Mehr zum Thema erfahren Sie in unseren Fachzeitschriften DER BETRIEB und DER BETRIEB Arbeitsrecht.

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